Förderprogramme
Ein Auslandsaufenthalt kann schnell ins Geld gehen. An- und Abreise, Lebenshaltungskosten und Studiengebühren, schnell leppern sich viele Kosten. Das sollte aber niemanden davon abhalten, den Schritt ins Ausland zu wagen. Es gibt verschiedene Förderprogramme, über die die folgenden Seiten Auskunft erteilen sollen.
01. ERASMUS
Das Hochschulprogramm ERASMUS fördert seit 1987 die europaweite Mobilität von Studierenden und Dozenten/innen. Seit 2014 gibt es eine Neuauflage des Programms.
Neben dem Studienaufenthalt kann auch ein Praktikum im Ausland finanziell unterstützt werden. Die wichtigsten Eckpunkte sind in der Tabelle unten zusammengefasst. Weitere Informationen finden Sie auf der ERASMUS Seite des Akademischen Auslandsamts der UzK.
WICHTIG! Für das neue ERASMUS+ Programm müssen Interessenten für das folgende Erasmusjahr (August - Juli) ihre Bewerbung bis zum 1. Mai jeden Jahres bei Fr. Dr. Henneken einreichen.
ERASMUS Studium | ERASMUS Praktikum | |
Wer wird gefördert? | Deutsche oder EU/EFTA-Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit des assoziierten Landes Türkei; Asylberechtigung, Staatenlosigkeit | |
Ausländer mit dauerhaftem Wohnrecht in Deutschland (unbefristete Aufenthaltserlaubnis) | ||
Bachelor, Master, Diplom, PhD, Lehramt | ||
Keine Altersbeschränkung | ||
Immatrikulation an der Universität zu Köln | ||
Abschluss mindestens des ersten Studienjahrs bei Antritt des Auslandsaufenthaltes | ||
In welchen Ländern wird gefördert? | In den 27 Mitgliedsstaaten der EU, Island, Lichtenstein, Norwegen, Türkei | |
Was wird gefördert? | Ein Vollzeitstudium im eingeschriebenen Fach. | Vollzeitpraktika in Unternehmen, Verbänden, Behörden, NGOs, Hochschulen, Schulen etc. jeweils frei wählbar mit inhaltlichem Bezug zum Studium |
Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule und an der Universität zu Köln (Beurlaubung durch das Studierendensekretariat auf Antrag des Studierenden) | Ausgeschlossen ist die Förderung eines ERASMUS-?Praktikums an europäischen Institutionen und Einrichtungen, an Einrichtungen oder Organisationen, die Gemeinschaftsprogramme (EU-Programme) verwalten, sowie in nationalen diplomatischen Vertretungen (Botschaften usw.) des Herkunftslandes des Geförderten im Gastland | |
Sprachkurs an Partnerhochschule | Es können sowohl Pflichtpraktika, als auch freiwillige Praktika gefördert werden. Freiwillige (fakultative) Praktika sind durch die Vergabe von ECTS, oder Eintrag ins Diploma Supplement anzuerkennen | |
Dauer der Förderung? | Jeder Studierende kann in jedem Studienabschnitt (Bachelor, Master, Promotion) bis maximal 12 Monate gefördert werden. Ein Studienaufenthalt muss mindestens 3 Monate dauern, ein Praktikum mindestens 2 Monate. | |
Aufenthaltszeit? | Angepasst an den akademischen Kalender der Partnerhochschule | Frei wählbar |
Bewerbungsfristen? | Einschreibefrist der jeweiligen Hochschule, Interessenten melden sich bitte bis zum 15.04. jeden Jahres bei Fr. Dr. Henneken. | keine |
Auswahlverfahren? | Im Department für Chemie | |
Fördersumme? | 180 - 300 Euro pro Monat je nach Gastland | ca. 100 Euro pro Monat mehr als in der Studienschiene |
Bewerbung? | Die Bewerbung erfolgt bei Frau Dr. Heike Henneken. Erst dann erfolgt die Vereinbarung eines Termins mit dem Erasmuskoordinator Prof. Sanjay Mathur | |
Bewerbungsunterlagen? | Tabellarischer Lebenslauf Motivationsschreiben Leistungsnachweis (ToR) | |
Formlose Praktikumsbescheinigung des Unternehmens (Name, Anschrift, Ansprechpartner mit Telefonnummer und Emailadresse, Praktikumsbeginn und Praktikumsdauer) |
02. PROMOS
PROMOS ist ein DAAD gefördertes Stipendienprogramm, welches Studierenden eine finanzielle Unterstützung während eines Praktikums, oder zur Anfertigung von Abschlussarbeiten im außereuropäischen Ausland liefert.
1. Was wird gefördert?
selbst organisierte Abschlussarbeiten im Ausland (Dauer 1-6 Monate)
Auslandspraktika (Dauer: mindestens 6 Wochen bis 3 Monate )
2. Bewerbungsvoraussetzungen
Immatrikulation an der Universität zu Köln
sehr gute akademische Leistungen
Deutsche Staatsangehörigkeit
3. Auswahlkriterien
akademische Leistungen
Qualität des Bewerbungs-/Motivationsschreibens
Nachweis Zusage eines Praktikumsplatzes/Abschlussarbeit
ausreichende Sprachkenntnisse des Ziellandes
extracurriculares Engagement
4. Bewerbungsunterlagen
Motivationsschreiben
Leistungsnachweise
Lebenslauf
Sprachkenntnisse
Betreuungszusage
Immatrikulationsnachweis
Bewerbungen sind an die Abteilung 93 "Internationale Mobilität" zu richten.
03. Auslandsbafög
Da der Bedarfssatz bei der Bemessungsgrenze des Auslandsbafögs höher ist, erhalten wesentlich mehr Studierende eine Ausbildungsförderung für ein Studium im Ausland, als im Inland.
Die Förderdauer für ein durch das Auslandsbafög gefördertes Studium beträgt mindestens 6 Monate/ ein Semester, oder 12 Wochen bei einem Studium im Rahmen einer Hochschulkooperation. Bei Aufenthalten im Raum der EU und der Schweiz ist die Förderung von unbeschränkter Dauer und von Studienbeginn an möglich. In außereuropäischen Ländern beträgt die Förderung in der Regel ein Jahr, bis maximal zwei Jahre.
Das Auslandsstudium muss nach dem Ausbildungsstand förderlich sein, d.h. Grundkenntnisse in einem mindestens einjährigen Studium im Inland müssen erworben worden sein, zudem muss gewährleistet sein, dass eine Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen, zumindest teilweise, im Heimatland möglich ist. Stets erforderlich sind ausreichende Kenntnisse der Unterrichts- und Landessprache.
Die Voraussetzung für die Förderung eines Auslandspraktikums ist, dass dieses im Zusammenhang mit einem Studium an einer inländischen Hochschule durchgeführt und dafür erforderlich, sowie in den Ausbildungsbestimmungen geregelt ist, es sich also um ein Pflichtpraktikum handelt. Mindestdauer sind hier 12 Wochen.
Die Stipendienleistungen sind: Ein Zuschlag für nachweisbar notwendige Studiengebühren von bis zu 4600 Euro für maximal ein Jahr, Reisekostenzuschüsse abhängig je nach Zielland, Unterstützung bei eventuellen Zusatzkosten der Krankenversicherung sowie Zuschläge für höhere Lebenshaltungskosten bei Aufenthalten in Ländern außerhalb der EU und der Schweiz, je nach Land zwischen 50 und 315 Euro monatlich.
Die Antragstellung sollte mindestens 6 Monate vor einer geplanten Ausreise stattfinden. Zuständig sind jeweils zentrale Ämter, die bestimmte Ländergruppen abdecken.
04. DAAD
Der DAAD ist die weltweit größte Förderorganisation für den internationalen Austausch von Studierenden und Wissenschaftlern. Seit seiner Gründung im Jahr 1925 hat der DAAD fast 1,5 Millionen Akademiker im In- und Ausland unterstützt. Mit mehr als 250 Programmen fördert der DAAD jährlich über 55.000 Deutsche und Ausländer rund um den Globus. Die Programme reichen vom Auslandssemester junger Studierender bis zum mehrjährigen Promotionsstipendium, von der Studienreise bis zum Fachkurs, vom Informationsbesuch einer ausländischen Rektorendelegation bis zum Aufbau leistungsfähiger Hochschulstrukturen in Entwicklungsländern.
Das DAAD unterhält eine Stipendiendatenbank, die auch andere Förderprogramme umfasst.
05. Fulbright Stipendien USA
Das Fulbright-Programm entstand aus der visionären Idee von Senator Fulbright:
„Die Förderung von gegenseitigem Verständnis zwischen den USA und Deutschland durch akademischen und kulturellen Austausch.“
Die Fulbright Kommission hat eine internationale Reichweite. Es ermöglicht den Austausch zwischen den USA und mehr als 180 Ländern weltweit. Mehr als 50 permanente Kommissionen, unter ihnen die Deutsch-Amerikanische Kommission, unterstützen die Arbeit des Fulbright-Programms auf der zwischenstaatlichen Ebene. Jedes Jahr nehmen über 4.500 Studenten am Fulbright-Austausch teil. Seit Beginn des Programms 1946 hat das Programm mehr als 250.000 Stipendiaten gefördert.
Die Fulbright Kommission bietet Voll-, Teil- und Reisestipendien für Studierende und Grauierte, Postdoktoranden, Professoren und LehrerInnen.
Zur Deckung der Lebenshaltungskosten und Studiengebühren stehen mit einem Vollzeitstipendium bis zu 30 400 Dollar und mit einem Teilstipendium bis zu 21 500 Dollar zur Verfügung.
Die Stipendienanträge der Bewerber werden mit persönlichen und fachlichen Empfehlungen vom Akademischen Auslandsamt an die Fulbrigt Kommission weitergeleitet. Nach einer bundesweiten Zwischenauswahl werden die übrig gebliebenen Bewerber zu einem persönlichen Auswahlgespräch eingeladen. Das fachliche Vorhaben für die USA muss überzeugend dargestellt werden und mögliche Aktivitäten und Interessen erläutert werden mit denen sich der Bewerber aktiv in den Kulturaustausch einzubringen vermag. Auf eventuelle Fragen zur Allgemeinbildung und dem politsche Tagesgeschen in den USA und Deutschland sollten sich die Bewerber vorbereiten.
06. Gerhard Michel Stipendium
Die Universität zu Köln vergibt seit 2004 jährlich Gerhard Michel Stipendien. Das Stipendium wird nach Auswahl durch eine Stipendienkomission vom Rektor für ein Studium an einer internationalen Partnerhochschule vergeben. Derzeit liegt der Schwerpunkt im nordamerikanischen Bereich (USA und Kanada).
Bewerben können sich Studierende aller Fakultäten.
Die Studierenden müssen einen Platz an einer der Kölner Partnerhochschulen in den USA oder Kanada nachweisen, die den Studierenden Studiengebührenerlass gewährt. Präferenz genießen Studierende vor dem Abschlussexamen sowie Studienaufenthalte, die an der Universität zu Köln angerechnet werden können.
Die aktuelle Ausschreibung für das Stipendium erfolgt in der Regel im Dezember für das folgende akademische Jahr ab August! Die Bewerbungsfrist ist i.d.R. im Januar.
07. Praktikumsprogramme
08. sonstige Fördermöglichkeiten
Die Stipendiendatenbank des BMBF
Das Portal Stipendienlotse des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) erleichtert die Suche nach einem passenden Stipendium. Eine Datenbank ermöglicht es Studierenden, sich umfassend und zielgerichtet über aktuelle Stipendienprogramme zu informieren.
Eine gemeinnützige Initiative für transparente Studienförderung betreibt auch eine Stipendiendatenbank:
09. Pädagogischer Austauschdienst (PAD)
Was sind die Ziele und Hauptmerkmale?
- Praxisnahe Erweiterung und Vertiefung der Ausbildung angehender Fremdsprachenlehrer im Land der Zielsprache
- Förderung der sprachlichen und landeskundlichen Kenntnisse der Schüler durch die Begegnung mit einem Muttersprachler.
- Die Fremdsprachenassistenten werden an Schulen - i.d.R. im Sekundarbereich - eingesetzt und assistieren ca. 12 Stunden wöchentlich im Deutschunterricht.
- Je nach Zielland umfasst das Austauschjahr 7 - 10 Monate und beginnt im September oder Oktober.
- In Australien und Neuseeland dauert das Austauschjahr von Januar bzw. Februar bis November bzw. Dezember.
Wer kann teilnehmen?
- Das Programm richtet sich vor allem an Lehramtsstudierende der fremdsprachlichen Fächer Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch und Chinesisch. Jedoch können sich auch Studierende der klassischen Magisterstudiengänge und Lehramtsstudierende anderer Fächerverbindungen bewerben
Welche Zuschüsse sind möglich?
- Die Fremdsprachenassistenten erhalten einen monatlichen Unterhaltszuschuss von Behörden im Gastland, der die notwendigen Lebenshaltungskosten deckt.
Wie werden Anträge gestellt?
- Anträge von zukünftigen Fremdsprachenlehrern werden beim zuständigen Kultusministerium bzw. bei der zuständigen Senatsverwaltung eingereicht.
Bewerbungsschluss:
- USA: 1. November
- Alle anderen Staaten: 1. Dezember.
Pädagogischer Austauschdienst PAD
Graurheindorfer Str. 157, 53117 Bonn
Postfach 2240, 53012 Bonn (Briefpost)
Tel.: 0228/ 501-0
Fax: 0228/ 501-3